Wie oft muss ein ausgebildeter Träger für Chemikalienschutzanzüge (meist ABC-Lehrgang) Einsatzübungen absolvieren, sofern kein Einsatz erfolgt ist, um in Realeinsätzen mit einem Chemikalienschutzanzug arbeiten zu dürfen?
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Jährlich |
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Alle 2 Jahre |
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Alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich |
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Alle 5 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich |
Als Fortbildung muss jährlich mindestens eine Übung unter Einsatzbedingungen mit dem Chemikalienschutzanzug durchgeführt werden, sofern kein Einsatz unter Chemikalienschutzanzug erfolgt ist.
Die Übung kann im Rahmen der einsatzbezogenen Atemschutzübung erfolgen.