Ab welcher Einwohnerzahl muss in einer Gemeinde in Rheinland-Pfalz eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden?
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50.000 Einwohner |
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70.000 Einwohner |
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80.000 Einwohner |
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90.000 Einwohner |
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100.000 Einwohner |
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150.000 Einwohner |
LBKG §9: (1) In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Soweit erforderlich, kann sie durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.