Muss ein Trupp unter Atemschutz immer mit einem Funkgerät ausgestattet werden?
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Ja |
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Nein |
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Nur wenn eine Atemschutzüberwachung stattfindet |
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Nur wenn mehr als ein Trupp unter Atemschutz eingesetzt wird |
Jeder Atemschutztrupp muss grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein. An Einsatzstellen, an denen eine Atemschutzüberwachung nicht durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden. (FwDV 7, Seite 11, Abschnitt 7.2)
Dies sind u.a. Einsatzstellen, wo keine Isoliergeräte sondern Filtergeräte benutzt werden.