In welche Gefahrklasse wird Benzin eingeordnet?
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"brandfördernd", Kennzeichnung: O |
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"leichtentzündliche Flüssigkeiten", Kennzeichnung: F |
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"explosionsgefährlich", Kennzeichnung: E |
Benzin wird in die Gefahrenklasse F leichtentzündliche Flüssigkeiten eingeordnet. Nach der neuen GHS-Verordnung ist dies die Klasse GHS02.