Wann ist man gesetzlich verpflichtet, bei der Feuerwehr eine Gefahr zu melden?
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Wenn Menschenleben in Gefahr sind |
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Wenn Menschen oder Tiere belästigt werden könnten |
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Wenn die Umwelt in Gefahr ist |
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Wenn erhebliche Sachwerte in Gefahr sind |
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Wenn man um die Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, da der ersuchende dazu selber nicht in der Lage ist. |
Berlin: FwG §13
Sachsen: SächsBRKG §53