Welche gesetzlichen Hauptaufgaben haben Feuerwehren?
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Bekämpfung von Schadensfeuern |
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Hilfeleistung bei Unglücksfällen |
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Pflege der Kameradschaft |
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Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen |
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Repräsentation der Stadt |
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Rettung von Personen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen |
Baden-Württemberg FwG §2 Aufgaben der Feuerwehr: (1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu
schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Bremen: BremHilfG §1