Wer koordiniert Großschadensereignisse, die in einer Gemeinde auftreten?
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Die Gemeinde |
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Der Kreis |
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Der Regierungsbezirk |
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Das Land |
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Die zuständige Berufsfeuerwehr |
FSHG §1.3: Die Kreise leiten und koordinieren den Einsatz bei Ereignissen im Sinne des Absatzes 1, in
denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind
und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung
der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden
kann (Großschadensereignisse). Vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls
als Großschadensereignisse.
Brandenburg: BbgBKG §4
Nordrhein-Westfalen: FSHG §1.3, §29
Thüringen: ThürBKG §23