Unter Atemschutz muss immer Truppweise vorgegangen werden. Innerhalb der Einsatzstelle darf sich der Trupp normalerweise nicht trennen.
Gibt es Ausnahmen?
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Beim Einstieg in Behälter |
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Zur Erkundung von einzelnen Räumen |
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Beim Einstieg in Schächte |
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Zum Nachführen der Schlauchleitung |
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Wenn ein Truppmitglied bereits seine Luft verbraucht hat, das andere Truppmitglied aber noch ausreichend Luftvorrat hat |
Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an. Speziell bei unübersichtlichen Einsatzstellen ist es schon vorgekommen, dass sich ein Truppmitglied während des Rückwegs verlaufen hat.
Vom Grundsatz des truppweisen Vorgehens darf nur bei besonderen Lagen, beispielsweise beim Einstieg in Behälter und in enge Schächte, unter Beachtung
zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen abgewichen werden.