In welchen Zeiträumen müssen Atemschutzgeräteträger, die nach G26 tauglich sind, die vorgeschriebenen Belastungs- sowie Einsatzübungen durchführen, um in Realeinsätzen unter Atemschutz arbeiten zu dürfen?
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Jährlich |
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Alle 2 Jahre |
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Alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich |
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Alle 5 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich |
Atemschutzgeräteträger müssen
jährlich mindestens
- eine Belastungsübung und
- eine Einsatzübung durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.