Was ist zur Anzeige des Wegerechtes bei Feuerwehrfahrzeugen erforderlich?
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Feuerwehrfahrzeuge sind immer mit Wegerecht unterwegs |
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Fahren mit Blaulicht |
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Fahren mit Blaulicht und Martinshorn (Mehrtonfolgehorn) |
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Fahren mit Martinshorn (Mehrtonfolgehorn), aber ohne Blaulicht |
Das Wegerecht kann man nur in Anspruch nehmen, wenn sowohl Blaulicht als auch Mehrtonfolgehorn eingeschaltet sind. (Paragraph 38, StVO).
Problematisch sind hier beispielsweise Einsätze bei Nacht wenn man aus Rücksicht auf Anwohner nur mit Blaulicht und ohne Mehrtonfolgehorn ausrückt. In diesem Fall hat man nur Sonderrechte und kein Wegerechte.